Information PW 2022.3.1 Energiepreispauschale

Das offizielle Statement von Sage zum Update, welches jeder Anwender zum start erhält lautet wie folgt:

„die Energiepreisauschale ist durch den Arbeitgeber im September 2022 an die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer auszuzahlen. Der geschätzte Gesamtbetrag der Energiepreispauschale, den der Arbeitgeber im September an die Arbeitnehmer auszahlt, wird vorher ermittelt und bereits in der Lohnsteueranmeldung für den Anmeldezeitraum August 2022 einbehalten. Der Fälligkeitstermin für die Lohnsteueranmeldung August 2022 ist der 10.09.2022 (Samstag)

Der Einbehalt der Energiepreispauschale in der Lohnsteueranmeldung August 2022 und die Berücksichtigung des geminderten Betrags im Zahlungsverkehr geschieht automatisch, wenn die Lohnsteueranmeldung mit der Version 2022.3.1 erstellt wird.

Es ist nicht unbedingt erforderlich, die Augustabrechnung mit der Version 2022.3.1 durchzuführen. Es genügt, wenn die Lohnsteueranmeldung und die Finanzamtszahlungen 08/2022 mit der Version 2022.3.1 erzeugt werden.

Die eigentliche Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt automatisiert mit der Septemberabrechnung. Sollte sich hierbei herausstellen, dass es Abweichungen zum Betrag gibt, der in der Lohnsteueranmeldung August einbehalten wurde, erfolgt mit dem Aufruf der Lohnsteueranmeldung September automatisch eine Berichtigung der Lohnsteueranmeldung August.

Die voraussichtlichen Bereitstellungstermine für die Version 2022.3.1 sind:

17.08.2022 (Offline-Update)

01.09.2022 (Online-Update)

Eine detaillierte Beschreibung zur Umsetzung der Energiepreispauschale finden Sie in der Wissensdatenbank von Sage unter der ID 2115854.

https://applications.sage.de/KnowledgeBase/Home/Detail/211584?source=3

Weitere Informationen zur Energiepreispauschale erhalten Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html

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