Mit dem Beschluss des EuGH vom 14.05.2019 und des BAG vom 13.09.2022 wurde entschieden, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, ein System einzuführen, welches die gesamte Arbeitszeit digital aufzeichnet.
Bei Verstößen gegen diesen Beschluss drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro!
Daher ist es wichtig, jetzt zu handeln!
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